Geförderter Wohnraum und die Hardtwaldsiedlung

Was ist der Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn der Vermieterin übergeben (also uns als Hardtwaldsiedlung), wenn Sie in eine unserer Sozialmietwohnungen einziehen wollen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Er hat quasi die Funktion einer Eintrittskarte für vergünstigten Wohnraum. Nach Bezug der Wohnung muss der Wohnberechtigungsschein nicht mehr nachgewiesen und auch später nicht mehr beantragt werden.

Wir als Hardtwaldsiedlung stellen derzeit in drei Wohngebieten sozial geförderten Wohnraum zur Verfügung:

Dammerstock Dammerstockstraße
Oststadt Am Fasanengarten
Hardtwaldsiedlung Erzberger Straße 52- 74

 

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein:

(gemäß Verwaltungsvorschrift 2020/2021)

1. Einkommensgrenze

Haushaltsgröße Bruttoeinkommen
eine Person 51.000 € 
2 Personen 51.000 €
3 Personen 60.000 €
Jede weitere Person + 9.000 €

 

2. Wohngröße zur Haushaltsgröße

Haushaltsgröße Räume Wohnfläche
eine Person 1 bis 2 Räume 45 m2
2 Personen 2 Räume 60 m2
3 Personen 3 Räume 90 m2
Jede weitere Person + 1 Raum + 15 m2


* bei barrierefreiem Wohnraum darf die Wohnfläche zusätzliche + 15 m² pro Person betragen (bspw. in manchen Wohnungen im Fasanengarten)

Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein bekommen Sie bei der Stadt Karlsruhe im Liegenschaftsamt.

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