Geförderter Wohnraum und die Hardtwaldsiedlung
Was ist der Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn der Vermieterin übergeben (also uns als Hardtwaldsiedlung), wenn Sie in eine unserer Sozialmietwohnungen einziehen wollen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Er hat quasi die Funktion einer Eintrittskarte für vergünstigten Wohnraum. Nach Bezug der Wohnung muss der Wohnberechtigungsschein nicht mehr nachgewiesen und auch später nicht mehr beantragt werden.
Wir als Hardtwaldsiedlung stellen derzeit in drei Wohngebieten sozial geförderten Wohnraum zur Verfügung:
Dammerstock | Dammerstockstraße |
Oststadt | Am Fasanengarten |
Hardtwaldsiedlung | Erzberger Straße 52- 74 |
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein:
(gemäß Verwaltungsvorschrift 2020/2021)
1. Einkommensgrenze
Haushaltsgröße | Bruttoeinkommen |
eine Person | 51.000 € |
2 Personen | 51.000 € |
3 Personen | 60.000 € |
Jede weitere Person | + 9.000 € |
2. Wohngröße zur Haushaltsgröße
Haushaltsgröße | Räume | Wohnfläche |
eine Person | 1 bis 2 Räume | 45 m2 |
2 Personen | 2 Räume | 60 m2 |
3 Personen | 3 Räume | 90 m2 |
Jede weitere Person | + 1 Raum | + 15 m2 |
* bei barrierefreiem Wohnraum darf die Wohnfläche zusätzliche + 15 m² pro Person betragen (bspw. in manchen Wohnungen im Fasanengarten)
Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein bekommen Sie bei der Stadt Karlsruhe im Liegenschaftsamt.