Information zur CO2-Kosten-Aufteilung

Wann übernehmen wir als Vermieter einen Teil Ihrer Heizkosten?

Grundlage hierfür:

Seit dem 01.01.2023 wird im Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt, dass Vermieter und Mieter sich diese Abgaben teilen mit dem Ziel, schädliche Emissionen einzusparen. Die Kostenaufteilung erfolgt auf Grundlage eines 10-Stufen-Modells, abhängig vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr, wobei sich der Vermieter-Anteil erhöht, je schlechter der energetische Zustand des bewohnten Gebäudes ist.

 

Die genauen Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.

Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld zu prüfen, ob Sie einen Anspruch hierzu haben und in welcher Höhee (siehe Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums).

Sollte Ihnen eine Erstattung zustehen, dann bitte diesen Vordruck zur (anteiligen) Erstattung der CO2-Kosten herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.