Die genauen Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.
Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld zu prüfen, ob Sie einen Anspruch hierzu haben und in welcher Höhee (siehe Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums).
Sollte Ihnen eine Erstattung zustehen, dann bitte diesen Vordruck zur (anteiligen) Erstattung der CO2-Kosten herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.